Klavierspielen lernen mit Vladimir Bunin, Russlands Meisterpianisten
 

Gebührenordnung

1. Gebührenpflicht

Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule werden Gebühren nach dem anliegenden Gebührentarif erhoben.

2. Gebührenschuldner

Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter verpflichtet.

3. Gebührentarife

Einzelunterricht 30 Min. 26,25 EUR Monat 105 EUR

Einzelunterricht 45 Min. 33,75 EUR Monat 135 EUR

Einzelunterricht 60 Min. 42,25 EUR Monat 169 EUR

Einzelunterricht 90 Min. 49,75 EUR Monat 199 EUR


Aufnahmegebühr (einmalig) 5,0 EUR

4. Fälligkeit

Die Unterrichtsgebühren berechnen sich als 1/12 der Jahresgebühr und werden monatlich im Voraus per Lastschriftverfahren vom Konto des Schülers bzw. gesetzlichen Vertreter abgebucht. Die Lastschrifteinzugsermächtigung wird als Anlage zu dem Anmeldevertrag erteilt.

5. Ausfall von Unterricht

Versäumte Unterrichtsstunden gehen grundsätzlich zu Lasten des Schülers. Eine Nachholung der versäumten Stunden (auch durch andere Personen) ist nicht möglich; es sei denn, die Lehrkraft der Piano Meisterschule entscheidet sich aus anderen Gründen dem Schüler eine zusätzliche Unterrichtsstunde zu geben.

Sofern ein Unterrichtsausfall durch die Schule vertreten ist, erfolgt entweder eine Aussetzung der Zahlungspflicht oder ein Nachholtermin für den Ausfall. Die Entscheidung hierbei liegt bei der Piano Meisterschule. Nachholtermine können im gegenseitigen Einvernehmen auch in den Schulferien stattfinden.

 

1. Oktober 2017 gez. Vladimir Bunin